Ticketinfo - Was leistet das Semesterticket?

(Die Leistungen, der Gültigkeitsbereich und der Preis des Semestertickets sind im "Vertrag über ein VBB-Semsterticket" bzw. in den Tarifbestimmungen des VBB geregelt.)

Die Ticketpreise der letzten Semester findet ihr hier: Liste mit Ticketpreisen. Bitte beachtet, dass sie ohne etwaige Entschädigungszahlungen seitens der S-Bahn aufgeführt sind. Es handelt sich bei den Angaben zudem nur um die Ticketpreise und nicht um die Immatrikulationsgebühr!

Das Semesterticket ist für den Zeitraum eines Semesters für beliebig viele Fahrten im Tarifbereich ABC gültig. Es berechtigt zur Mitnahme von

  • Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr
  • Gepäck
  • einem Hund
  • einem Kinderwagen
  • einem Fahrrad

Das Ticket ist nicht übertragbar und wird nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis anerkannt.
Für ausländische Studierende reicht laut Beförderungsbedingungen des VBB das Ausweisen mit dem grünen Internationalen Studierendenausweis (ISIC), erhältlich im Reisebüro oder auch beim Sozialreferat bzw. dem Referat für Öffentlichkeitsarbeit im RefRat der HU-Berlin.

Fahrscheinkontrolle

Solltest du dich bei einer Fahrscheinkontrolle nicht als BesitzerIn des Semestertickets ausweisen können, wirst du wie „SchwarzfahrerInnen” behandelt. Selbiges droht, wenn der Studienausweis laminiert ist. Die Verkehrsbetriebe erkennen laminierte Tickets nicht an.

Folgende Situationen könnten in einer Fahrscheinkontrolle eintreffen:

Du hast Dein Semesterticket nicht dabei, kannst es also nicht vorweisen, hast aber ein „gültiges Personaldokument” (Führerschein, Personalausweis etc.):

  • Die Kontrolle erhebt 40,- € „Erhöhtes Beförderungsentgelt”.
  • Wenn Du dein gültiges Semsterticket aber innerhalb von 7 Kalendertagen beim „feststellenden Verkehrsunternehmen” vorlegst, wird das „Erhöhte Beförderungsentgelt” auf 7,- € reduziert (§ 9-3 Bef.Bed.).

Du hast nur dein gültiges Semesterticket dabei, aber kein Personaldokument:

  • Die Kontrolle erhebt 40,- € „Erhöhtes Beförderungsentgelt”.

Dein Studiausweis/ Semesterticket ist eingeschweißt (laminiert) aber du hast ein gültiges Personaldokument dabei:

  • Die Kontrolle erhebt 40,- € „Erhöhtes Beförderungsentgelt” und weist dich darauf hin, „dass der Studierendenausweis/ Semesterticket aus Gründen der Kontrollierbarkeit” nicht eingeschweißt werden darf. Der Fahrausweis liegt nicht mehr im Original vor (§ 8-1 Bef.Bed.)
  • Du lässt dir einen neuen Studierendenausweis/ Semesterticket vom Immatrikulationsbüro ausstellen und legst innerhalb von 7 Kalendertagen das gültige Ticket beim „feststellenden Verkehrsunternehmen” vor. Dann wird die Forderung auf 7,- € reduziert (§9-3 Bef.Bed.)


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