Antworten auf die häufigsten Fragen
(frequently asked questions)
- Was ist das Semesterticket eigentlich genau?
- Wie teuer ist das Ticket?
- Wie lange ist es gültig?
- Wo darf ich damit fahren?
- Was darf ich mitnehmen?
- Muss ich das Semesterticket überhaupt erwerben?
- Wieso dürft Ihr mich zwingen, ein Ticket zu bezahlen, das ich gar nicht haben will?
- Ich habe ein Jahresabonnement für die öffentlichen Verkehrsmittel. Muss ich jetzt doppelt bezahlen?
- Wie bekomme ich das Ticket?
- Ich studiere auch noch an einer anderen Hochschule. Erhalte ich auch ein Semesterticket?
- Ich promoviere an der HU-Berlin. Erhalte ich auch ein Semesterticket?
- Ich fahre immer Fahrrad/Auto. Ich brauche das Ticket nicht. Kann ich mich frei stellen lassen?
- Ich bin als AustauschstudentIn bzw. StipendiatInnen der HU Berlin. Erhalte ich auch ein Semesterticket?
- Ich wohne nicht im Tarifbereich Berlin ABC. Da kann ich das Ticket doch gar nicht benutzen. Muss ich es trotzdem zahlen?
- Was für Möglichkeiten gibt es denn, sich von der Beitragspflicht zum Semesterticket befreien zu lassen?
- Wenn ich mich befreien lasse oder einen
Zuschuss bekomme, kann ich dann den Einzahlungsbetrag für die
Rückmeldung reduzieren?
- Was passiert, wenn ich bis zum
Rückmeldeschluss die Semesterticket-Beiträge nicht gezahlt
habe, weil ich einen Befreiungs- oder Zuschussantrag gestellt habe?
- Ich wohne in Fußlaufweite zur Universität. Muss ich trotzdem das Ticket bezahlen?
- Ich habe mein Ticket verloren − was soll ich tun?
- Was für Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich einen Zuschuss bewilligt bekommen will?
- Wie kann ich einen Antrag auf Zuschuss stellen?
- Was ist eigentlich das Semesterticket-Büro und wo finde ich es?
- Kann ich auch in Adlershof einen Antrag stellen?
- Was ist mit "Berechnungszeitraum" gemeint?
Allgemeines zum Semesterticket und Sonderfällen
Was ist das Semesterticket eigentlich genau?
- Das Semesterticket ist eine persönliche, nicht
übertragbare Zeitkarte für den Öffentlichen
Personennahverkehr. Dein Studierendenausweis erhält den Aufdruck
„Semesterticket Berlin ABC” und ist dann nur in
Verbindung mit einem Personalausweis oder einem Reisepass als
Fahrausweis gültig. Es kostet an der HU derzeit 168 € plus
6,50 € für den Sozialfonds, also zusammen 174,50 €.
Wie teuer ist das Ticket?
Hier gibt es eine Auflistung der Ticketpreise.
Bitte beachtet, dass es sich um eine Auflistung der Ticketpreise und
nicht um eine Auflistung der Immatrikulationsgebühr handelt. Zu
dem sind etwaige Entschädigungszahlungen der S-Bahn nicht mit
aufgeführt.
Wie lange ist es gültig?
- Das Ticket ist im Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September bzw. im Wintersemester vom 1. Oktober bis zum 31. März gültig.
Wo darf ich damit fahren?
- Mit dem Semesterticket kannst du auf allen Linien aller
Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) im
Tarifbereich Berlin ABC (Berlin und Umland) fahren. Ausgenommen
sind nur Sonder- und Ausflugslinien. Nahverkehrs-Züge
(Aushänge am Bahnhof beachten) sind innerhalb des Tarifbereiches
eingeschlossen, Fernzüge jedoch nicht.
Was darf ich mitnehmen?
- Das Semesterticket berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrades.
- Alles weitere regeln die allgemeinen Beförderungsbedingungen
der Verkehrsunternehmen für Zeitkarten. Zur Zeit gilt: Kinder bis
zum vollendeten sechsten Lebensjahr (bei Fähren bis zu drei
Kinder), Gepäck, ein Hund und ein Kinderwagen können
mitgenommen werden. Diese Informationen sind natürlich ohne Gewähr und unterliegen jederzeit Änderungen durch den VBB.
- Achtung bei der Benutzung des Zusatztickets für BrandenburgerInnen! Auf diesem darf kein Fahrrad mitgenommen werden. Lies hierzu bitte auch die Informationen zum Brandenburg-Ticket.
Muss ich das Semesterticket überhaupt erwerben?
- Ja. Der Beitrag zum Semesterticket ist ein
Pflichtbeitrag, den alle ordentlichen Studierenden der HU Berlin
entrichten müssen. Die Bezahlung ist Voraussetzung für
Immatrikulation und Rückmeldung. Wer beitragspflichtig ist und
dennoch den Semesterticketbeitrag nicht bezahlt, wird
zwangsexmatrikuliert. In besonderen Fällen ist eine Befreiung von
der Beitragspflicht oder ein Zuschuss zum Ticketbeitrag möglich
(siehe auch „Unterschied zwischen Befreiung und Zuschuss”).
Wieso dürft Ihr mich zwingen, ein Ticket zu bezahlen, das ich gar nicht haben will?
- Die Studierenden der HU haben in einer Urabstimmung
beschlossen, dass sie das Semesterticket in dieser Form einführen
wollen. Sofern du schon im Wintersemester 2002/03 an der HU
immatrikuliert warst, hast auch du in dieser Abstimmung mit entscheiden
können.
Die Form des Semestertickets und die zwangsweise Gebührenerhebung
sind im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) geregelt. Im
§ 18 a (zuletzt geändert durch das 7. Gesetz
zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes am
8. Oktober 2001, GVBl. S. 534) wird bestimmt, wie die
Studierendenschaft das Ticket gestalten und einführen kann. In
§ 14 BerlHG ist bestimmt, dass bei Einführung eines
Semestertickets die Zahlung des Beitrages zwingende Voraussetzung
für Immatrikulation oder Rückmeldung ist.
Die Einzelheiten zur Beitragserhebung, zu Ausnahmen und zu
Zuschüssen hat das Studierendenparlament der HU Berlin durch
die Semesterticket-Satzung nach § 18 a IV Berliner Hochschulgesetz vom 18.Dezember 2002, geregelt.
Ich habe ein Jahresabonnement für die öffentlichen Verkehrsmittel. Muss ich jetzt doppelt bezahlen?
- Nein, du kannst das Abonnement
zurückgeben. Sobald du den Semesterticket/Studierendenausweis
für das entsprechende Semester erhalten hast, gehst du damit zum
Zeitkarten-Büro des Verkehrsunternehmen, bei dem du das Abonnement
gekauft hast. Dort kannst du dann die nicht gebrauchten Monatsmarken
zurückgeben und erhältst bereits gezahlte Beträge
erstattet.
Wie bekomme ich das Ticket?
- Dein Studierendenausweis ist gleichzeitig dein Semesterticket.
Den bekommst du, wenn du dich pünktlich zurückmeldest, wie
üblich nach Hause zugesandt. Den Studierendenausweis zeigst du
dann zusammen mit deinem Personalausweis oder Pass als Fahrausweis vor.
- Studierende,
die nicht aus der Europäischen Union kommen, können sich auch
mit der International Student Identy Card (ISIC) ausweisen.
- Wenn deine Rückmeldung/Immatrikulation aber erst nach Ende
der Rückmeldefrist erfolgt, weil bis dahin deine Unterlagen noch
nicht vollständig sind oder du deine Beiträge noch nicht
vollständig bezahlt hast, kann die Universität die
Ausstellung des Studierendenausweises/ Semestertickets bis zum Anfang
des Semesters nicht garantieren und übernimmt keine Haftung
für eventuell entstehende Folgekosten.
Ich studiere auch noch an einer anderen Hochschule. Erhalte ich auch ein Semesterticket?
Den Semesterticketbeitrag müssen alle
Studierende bezahlen, die ihre Erstimmatrikulation an der HU Berlin
haben. Nur diese bekommen auch das Ticket. Wer hier nur seine
Zweitimmatrikulation hat, ist insgesamt nicht beitragspflichtig und
erhält hier auch kein Semesterticket. Es gibt kein Wahlrecht, wo
du deine Beiträge zahlst; wenn du daran etwas ändern willst,
musst du zwangsläufig auch deine Immatrikulation tauschen.
Ich promoviere an der HU-Berlin. Erhalte ich auch ein Semesterticket?
DoktorandInnen steht es frei, sich zu
immatrikulieren und damit den Status einer/s Studierenden zu erlangen.
Dafür musst du die üblichen Gebühren zahlen und bekommst
dann auch das Semesterticket. Wenn du ein Semesterticket hast, kannst
du auch als Promovent/in einen Zuschuss beantragen. Informationen zur Immatrikulation erhältst du im Immatrikulationsbüro.
Allgemeines zu Ausnahmen und Sonderfällen
Ich fahre immer Fahrrad/Auto. Ich brauche das Ticket nicht. Kann ich mich frei stellen lassen?
- Nein, eine Befreiung von der Beitragspflicht
gibt es nur für Studierende, die objektiv das Ticket nicht nutzen
können. Wenn du es nicht benutzen willst, aber prinzipiell
könntest, musst du es auch bezahlen. Das Semesterticket ist ein
sogenanntes Solidarmodell. Das heißt, alle Studierende kommen
gemeinsam für den Preis auf damit die Leistung für alle
billiger wird.
Ich bin als AustauschstudentIn bzw. StipendiatIn an der HU Berlin. Erhalte ich auch ein Semesterticket?
- Ja. Auch Studierende, die nur befristet an der
HU immatrikuliert sind und nicht hier ihren Abschluss machen werden,
müssen den Beitrag zum Semesterticket bezahlen und erhalten
natürlich dafür das Semesterticket.
Ich wohne nicht im Tarifbereich Berlin ABC. Da kann ich das Ticket doch gar nicht benutzen. Muss ich es trotzdem zahlen?
- Ja. Ein Grund für eine Befreiung von der
Beitragspflicht ist das nur, wenn du dich auf Grund deines Studiums
dauerhaft, mindestens vier zusammenhängende Monate im Semester,
außerhalb des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
aufhältst. Ein entsprechender Nachweis muss zusammen mit einem
formlosen Antrag beim Immatrikulationsbüro eingehen.
Was für Möglichkeiten gibt es denn, sich von der Beitragspflicht zum Semesterticket befreien zu lassen?
- Von der Zahlungspflicht generell befreit sind Studierende, die
nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben
oder den Besitz des Beiblattes mit zugehöriger Wertmarke direkt
beim Immatrikulationsbüro nachweisen. Ansonsten kann man sich von
der Beitragspflicht nur befreien lassen, wenn man einen der
Befreiungsgründe erfüllt, die in dem Vertrag der
Studierendenschaft mit dem VBB festgeschrieben sind und einen formlosen
Antrag im Immatrikulationsbüro
stellt. Wer z.B. das Ticket auf Grund gesundheitlicher
Beeinträchtigung nicht nutzen kann, oder sich im Semester
mindestens vier zusammenhängende Monate auf Grund des Studiums
nicht im Verbundtarifraums des VBB aufhält (z.B.
Erasmus/Socrates), kann sich auf Antrag von der Beitragspflicht
befreien lassen (Achtung, der Verbundtarifraum beinhaltet nicht nur
Berlin ABC, sondern auch das Land Brandenburg!).
- Wer ein Urlaubssemester bewilligt bekommt, kann sich ebenfalls beim Immatrikulationsbüro befreien lassen, alle anderen jedoch nicht.
Wenn ich mich befreien
lasse oder einen Zuschuss bekomme, kann ich dann den Einzahlungsbetrag
für die Rückmeldung reduzieren?
- Nein. Zurückgemeldet oder immatrikuliert
wird nur, wer alle Gebühren und Beiträge entrichtet hat, zu
deren Zahlung er/sie verpflichtet ist. Wenn bis zum
Rückmeldeschluss über deinen Antrag noch nicht entschieden
wurde, und du bis zu diesem Datum auch nicht den Semesterticket-Beitrag
eingezahlt hast, dann wird eine Rückmeldung nur noch gegen Zahlung
einer Mahngebühr möglich sein, selbst dann, wenn deinen
Antrag danach noch positiv entschieden wird. Deswegen solltest du
lieber erst den Beitrag einzahlen und ihn Dir danach zurück
erstatten lassen.
Was passiert, wenn ich
bis zum Rückmeldeschluss die Semesterticket-Beiträge nicht
gezahlt habe, weil ich einen Befreiungs- oder Zuschussantrag gestellt
habe?
- Du wirst nicht zurückgemeldet. Die
Universität wird deine Rückmeldung/Immatrikulation nicht
erledigen, bevor du nicht alle Beiträge bezahlt hast, zu denen du
verpflichtet bist. Bei einem Zuschussantrag musst du ohne jede Ausnahme
den Ticketbeitrag zunächst einzahlen.
- Für Studierende, die sich zurückmelden, gilt: Nach
Ende der Rückmeldefrist wird eine Mahngebühr fällig.
Für Studierende die sich zu spät rückmelden
übernimmt die Universität außerdem keine Garantie
für die fristgerechte Zustellung des
Semesterticket/Studierendenausweises. Auch nicht für eventuelle
Kosten für Fahrkarten falls das Tickt zu spät bei dir
eintrifft. Also besser rechtzeitig alles erledigen, dann sollte es auch
keinen Stress geben. Solltest du bis zwei Wochen nach Beginn des
Semesters immer noch nicht gezahlt haben (und dein Befreiungsantrag
noch nicht genehmigt sein), wird die Universität dich
exmatrikulieren.
Ich wohne in Fußlaufweite zur Universität. Muss ich trotzdem das Ticket bezahlen?
- Ja. Auch Studierende, die direkt neben der Uni wohnen,
müssen den Beitrag zum Semesterticket zahlen. Es ist auch kein
Härtegrund für einen Zuschuss.
Ich habe mein Ticket verloren − was soll ich tun?
- Geh zum Immatrikulationsbüro
und gib eine Verlustanzeige auf. Da wird dir dann ein neuer
Studierendenausweis/Semesterticketausweis ausgestellt. Das
Immatrikulationsbüro erhebt dafür eine Gebühr von 10,23
€ (Angabe o. Gewähr)
Was für Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich einen Zuschuss bewilligt bekommen will?
- Antragsberechtigt für einen Zuschuss zum
Semesterticket-Beitrag sind alle Studierende. AntragstellerInnen, die
nachweisen können, dass ihr monatliches Einkommen ihren Bedarf in
den sechs Monaten vor dem Monat der Antragstellung nicht
überschritt, erhalten einen Zuschuss. Besondere Härten, die
das Aufbringen des Betrages für das Semesterticket deutlich
erschwert haben, können ebenfalls geltend gemacht werden.
- Die Höhe des Zuschusses richtet sich nicht nur nach den
gemachten Angaben, sondern ist auch von der Gesamtzahl aller
bewilligten Anträge und den zur Verfügung stehenden Mitteln
abhängig. Je mehr Studierende einen Zuschuss erhalten, desto
geringer wird die Zahlung für jede/n Einzelne/n! Bei der
Verteilung der Mittel werden das Verhältnis von Einkommen und
Bedarf, der Umstand besonderer Härten und der Umfang von
Zahlungsverpflichtungen berücksichtigt.
- Wer einen Antrag auf Zuschuss stellen möchte, sollte sich auf jeden Fall bei uns beraten lassen,
wir helfen dir gerne und sind genau zu diesem Zweck da. So können
eventuelle Fragen gleich im Voraus geklärt werden und die
Bearbeitungszeit verkürzt werden.
- Genauere Informationen findest du auf den Seiten „Zuschuss aus dem Sozialfonds”
Antragsstellung
Wie kann ich einen Antrag Zuschuss stellen?
- Wenn du einen Antrag stellen willst, brauchst du zuerst ein Antragsformular.
Dies ist erhältlich im
Semesterticket-Büro (Invalidenstraße 110, 5. OG, Raum 533, Tel.
2093-70296).
Oder online unter „Antragsformulare”
- Das Antragsformular und die dort geforderten Anlagen schickst du dann in
der Antragsfrist (immer wie die Rückmeldung: Zum WiSe 1. Juni bis 31.
Juli, zum SoSe 1. Januar bis 28. Februar) an:
Humboldt-Universität zu Berlin
Semesterticketbüro
Invalidenstraße 110
10099 Berlin
- Du kannst Dein Formular auch in unseren Sprechzeiten zusammen mit uns ausfüllen
oder Rückfragen stellen.
- bitte keine Anträge im Immatrikulationsbüro oder an sonstigen
Stellen abgeben.
Was ist eigentlich das Semesterticket-Büro, und wo finde ich es?
Das Semesterticket-Büro ist die zuständige
Stelle für alle Anträge auf Zuschuss zum Semesterticket. Es
ist eine Einrichtung des ReferentInnenrates der HU-Berlin.
Informationen zum Ort und zu den Öffnungszeiten findest du hier.
Kann ich auch in Adlershof einen Antrag stellen?
Wir bieten testweise Öffnungszeiten im
Adlershof-Büro des RefRats an. Allerdings nur an besonderen Tagen
und auch nur während der Antragsfrist. Das Büro ist in Haus
2, Rudower Chaussee, Raum 324. Wann und ob wir dort offen haben,
entnehmt ihr den Öffnungszeiten auf der ersten Seite dieser Webpage.
Was ist mit "Berechnungszeitraum" gemeint?
Der Berechnungszeitraum meint für den
Wintersemesterantrag die Monate Januar bis Juni, für den
Sommersemesterantrag die Monate Juli bis Dezember. Auf dem jeweiligen
Antragsformular sind diese Monate bei Punkt 16 auf dem Antragsformular
unter "Einkommen" aufgeführt. Nahezu alle Angaben beziehen sich
auf diesen Berechnungszeitraum (Härten, Einkommen, Miete,
Krankenversicherung, besondere Kosten usw.)